V o r w o r t

 
Bernd ist leider im Jahr 2015 im Alter von 64 Jahren verstorben und wurde dann 1 Jahr später im engsten Familienkeis in Oberbruch, wo er auch gewohnt hatte, beerdigt.
 
Zur Erinnerung an den besten Freund wird seine Internetseite noch eine lange Zeit aufrecht erhalten.
 
 
 
Sarah, seine Tochter, schrieb das am 28.09.2007
 

"Mein über alles geliebter Vater, wo immer du auch jetzt bist, wir haben dich immer in unseren Herzen, wir lieben und vermissen dich so sehr, vor allem deine kleine Djana

 

An Tagen wie heute ist es besonders schwer zu ertragen das du nicht mehr bei uns, deiner Familie sein kannst!

 

In ewiger Liebe

Djana, Sarah und Bärbel verzweifelt."

 

(Überarbeitung vom 28. März 2016)

Der Anbieter dieser Website ist bestrebt, die Urheberrechte zu beachten und nur von Bernd Geurten, daher lizenzfreie Arbeiten zu veröffentlichen.

Die veröffentlichen Inhalte (Bilder, Grafiken, Texte), unterliegen somit auch dem Deutschen Urheberrecht, was bedeutet, dass deren Vervielfältigung, insbesondere die Verwendung von Texten oder Bildmaterial, der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen.

Kopien und Downloads von meiner Website dürfen nur für den privaten Zweck und nicht für den kommerziellen Gebrauch hergestellt werden.

 

Das Urteil des Landgerichts Hamburg wird hier nicht mehr zitiert, da es zu falschen Interpretationen geführt hat (Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, Aktenzeichen: 312 O 85/98) und manche Homepagebetreiber immer noch glauben, auf einem so genannten "Disclaimer" (*s.Anm.) erklären zu müssen, für die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu haften und verantwortlich zu sein.

 

Die die Regelungen des Teledienstgesetzes (TDG) und des Staatsvertrages über Mediengesetze (MDStV) gelten nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht für Homepagebetreiber, sondern nur für Diensteanbieter (Urteil des BGH vom 01.04.2004, Aktenzeichen: I ZR 317/01), denn es kommt allein auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz an.

Disclaimer können sogar Schaden anrichten, denn dessen Gebrauch in einer Homepage könnte so verstanden werden, dass der Betreiber von möglichen Rechtsverstößen Kenntnis hatte und sich deshalb nur aus diesem Grunde absichern will.

Eine Haftung für abrufbare Links kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn der Homepagebetreiber tatsächlich Kenntnis von falschen Inhalten hatte. Fahrlässige Unkenntnis allein genügt jedoch nicht.

 

Auch kann nicht, wie der BGH weiter erklärte, durch urheberrechtliche Links, die nicht vor fremder Verwendung geschützt sind, gegen urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verstoßen werden (Urteil des BGH vom 17.07.2003, Aktenzeichen: I ZR 259/00).

 

Sofern innerhalb meiner lnternetpräsenz die Möglichkeit zur Eingabe von persönlichen oder geschäftlichen Daten (E-Mail-Adresse, Namen, Anschriften) besteht, erfolgt die Eintragung dieser Daten ausdrücklich auf freiwilliger Basis.

Die von anderen erlangten Daten werden auch nicht ohne Erlaubnis an Dritte weitergeben.

 

Die Nutzung der im Rahmen des lmpressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten, wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen, ist ohnehin nicht gestattet.

 

Bezugnehmend auf diese lnternetpräsenz wird sich vorbehalten, gegen Versender von sogenannten Spam-Mails rechtliche Schritte einzuleiten.

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen meiner Texte der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Für einen entsprechenden Hinweis wären wir ihnen sehr dankbar.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, vorsichtig vor Anwälten zu sein, deren Kanzleien längst die Unwissenheit vieler Homepage-Betreiber als lukratives Geschäft und zusätzliche Einnahmequelle entdeckt haben.

Diese schwarzen Schafe unter den Rechtsanwälten verdienen schon jetzt mit ihren Serienabmahnungen richtiges Geld.

Im Durchschnitt sind das so etwa 600 €, meist sogar noch mehr.

 

Doch selbst wenn die Abmahnung nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) rechtlich richtig ist, bedeute dies nicht, dass man solche Forderungen akzeptieren sollte. 

Man kann und soll sich auf jeden Fall dagegen wehren, denn am Ende entscheidet das Gericht, wenn nicht sogar der Kläger noch vor Weiterführung seiner Klage diese ganz schnell zurücknimmt.

 

Dabei ist es sogar gängige Praxis, dass Richter, Beisitzer oder auch Staatsanwälte, sofern sie bei solchen Verfahren vorgesehen sind, schon während einer Verhandlung erkennen lassen, für welchen Prozeßbeteiligten das Verfahren günstig, weniger günstig oder ungünstig verlaufen wird.

 

Abmahnungen stützen sich hierbei insbesondere auf die §§ 8 bis 10 UWG.

 

Der §  8 UWG spricht von Beseitigung und Unterlassung, §  9 UWG vom Schadensersatz, § 10 UWG von der Gewinnabschöpfung und § 12 UWG von der Anspruchsdurchsetzung bzw. Veröffentlichung, was hier, ohne weitere Ausführungen nur einmal erwähnt werden soll.

 

*Anm.: Steht im Internet als Fachausdruck für den Ausschluss einer Haftung, kommt aus dem Englischen und bedeutet Verzicht bzw. Verzichtsleistung, Verzichtserklärung.